Die Mieter der Stadtbau- und Wohnungsverwaltung GmbH Glauchau werden in diesem Jahr wieder eine Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr ihren Briefkästen finden. In der Abrechnung sind die Kosten in zwei Teile untergliedert. Zum einen sind die angefallenen Betriebskosten aufgeführt. Den zweiten Bestandteil stellt die Heizkostenabrechnung des vergangenen Jahres dar.
Bei den Betriebskosten handelt es sich um Belastungen, die wiederkehrend sind und sich aus dem Gebrauch eines Grundstückes bzw. Gebäudes laufend ergeben. Im Detail kann es sich bei der Stadtbau und Wohnungsverwaltung folgende Kosten handeln: Gebühren für den Verbrauch von Trink- und Abwasser, die Aufzugsanlagen und die Antennen- sowie Kabelnutzung, Kosten der Gebäudeversicherung, für die Gartenpflege, die Beleuchtung, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Wartungsarbeiten, Gebäudereinigungen, Winterdienst und die Grundsteuer.
Die Heizkosten beinhalten die Aufwendungen für die Warmwassererwärmung, die Schornsteinreinigung, Servicegebühren, Wartung der Heizungsanlage sowie die wirklichen Verbrauchskosten der Heizung. In der jährlichen Betriebskostenabrechnung sind alle Kosten detailliert und nach dem tatsächlichen Verbrauch aufgelistet. Darüber hinaus sind die haushaltnahen Dienstleistungen nochmals separat aufgeführt, da diese Kosten in der jährlichen Einkommenssteuererklärung im Rahmen der festgelegten Höchstbeträge geltend gemacht werden können.