Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 muss ein Mieter, welcher eine Wohnung bezieht, zukünftig innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde seine neue Wohnanschrift mitteilen. Dafür benötigt der Mieter zwingend eine Bestätigung seines Vermieters, die sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung", über den erfolgten Wohnungsbezug. Nur mit diesem Formular ist es Bürgern zukünftig möglich, sich bei der Meldebehörde registrieren zu lassen. Auf diese Weise soll Scheinanmeldungen vorgebeugt werden.
Neben dem Einzug muss der Vermieter auch die Aufgabe einer Wohnung, beispielsweise wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt oder der bisherige Mieter ins Ausland zieht, bescheinigen.