Mit großem Medienrummel haben sich vor wenigen Wochen einmal mehr Billiganbieter vom Energieversorgermarkt verabschiedet. Sicher haben Sie von den Insolvenzanträgen der FlexStrom AG, der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH gehört oder gelesen. Vielleicht sind Sie sogar selbst betroffen.
Aufgrund der Kündigung der Bilanzkreisverträge, haben die Stadtwerke Glauchau den Lieferantenrahmenvertrag der FlexStrom AG, der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH gekündigt. Seitdem haben die Stadtwerke Glauchau die Versorgung der bisher durch diese Lieferanten belieferten Strom- und Gaskunden innerhalb unseres Grundversorgungsgebiets mit der sogenannten Ersatzversorgung übernommen.
Was ist die Ersatzversorgung?
Keine Sorge: Niemand bleibt bei der Pleite eines Anbieters ohne Strom oder Gas im Dunkeln bzw. im Kalten sitzen. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass in solch einem Fall der örtliche Grundversorger die weitere Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzversorgung übernimmt. Diese erfolgt zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung und dauert längstens 3 Monate.
In dieser Zeit können Sie als betroffener Kunde einen anderen Lieferanten wählen bzw. bei den Stadtwerken Glauchau einen Liefervertrag abschließen. Gehen Haushaltskunden keinen neuen Liefervertrag ein, werden sie nach Ende der Ersatzversorgung im Rahmen der Grundversorgung beliefert. Damit bleiben Sie Kunde der Stadtwerke Glauchau und zahlen die allgemeinen Preise. Das ist am Ende allerdings teurer als ein 1-Jahres-Liefervertrag mit uns, über den wir Ihnen wesentlich bessere Preiskonditionen anbieten können.
Die von der Nichtlieferung durch Flexstrom und Co. betroffenen Kunden sind bereits von den Stadtwerken Glauchau angeschrieben worden. Ihnen wurde ein Strom- bzw. Gasliefervertrag angeboten. Ein Großteil der Kunden hat das Angebot bereits angenommen und sich dadurch einen günstigen Festpreis für die Vertragslaufzeit gesichert.
Was geschieht mit meinem bisherigen FlexStrom-Vertrag?
Die Einstellung Ihrer Belieferung durch FlexStrom (bzw. die anderen insolventen Unternehmen) führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Liefervertrag mit dem Anbieter beendet ist. Neben der Grund- und Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Glauchau besteht der bisherige Liefervertrag fort. Wenn Sie diesen Zustand nicht wünschen, sollten Sie überlegen, Ihren bisherigen Vertrag zu kündigen. Dafür dürfen und können wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen. Ob eine Kündigung für Sie vorteilhaft ist, können Sie mit Hilfe der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts prüfen.