Mit dem Prädikat Niedrigenergie wird ein Gebäude klassifiziert, welches einen sehr geringen Energiebedarf im Bereich der Warmwasserbereitung und der Heizwärme hat.
Dies kann für Neubauten aber auch im Rahmen von Altbausanierungen zutreffend sein. Die für die Einteilung des entsprechenden Objektes zugrunde liegende Verordnung ist die Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2009. Diese besagt, dass ein Niedrigenergiehaus einen Heizwärmebedarf von weniger als 70 kWh haben.
Weitere Merkmale von Niedrigenergiehäusern ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Wärmebrücken, eine kompakte Form und Luftdichtheit der Außenhülle, optimale Dämmung, effizienter Einsatz von Energie für die Haustechnik sowie bei der Bereitung von Warmwasser und die Nutzung von Solarenergie. Mit dem Konzept „Niedrigenergie" lässt sich also nicht nur auf lange Sicht Geld sparen sondern es ist auch möglich umweltorientiert und energieeffizient Wohneigentum zu schaffen oder bestehenden Objekte ökonomisch zu sanieren.