Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes erhalten alle Kunden die Möglichkeit einer unterjährigen Abrechnung. Wählt ein Kunde die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Abrechnung, erstellen die Stadtwerke Glauchau entsprechend des ausgesuchten Zeitraumes eine Verbrauchsabrechnung. Dazu meldet der Kunde die benötigten Zählerstände.
Beispielsweise bei einer vierteljährlichen Abrechnung erhält der Kunde nach Ablauf von 3 Monaten eine Abrechnung des Verbrauches dieser 3 Monate. Die Anpassung der nächsten fälligen Abschläge erfolgt mit Erstellung der Rechnung. Das bedeutet im konkreten Beispielfall einer vierteljährlichen Abrechnung, dass mit dieser gestellten Rechnung die im nächsten Quartal monatlich zu zahlenden Abschläge ermittelt werden. Die unterjährige Abrechnung ist nicht mit der bisher von der Mehrzahl der Kunden genutzten einmaligen jährlichen Verbrauchsabrechnung mit monatlicher Abschlagszahlung zu verwechseln.
Bei der einmaligen jährlichen Verbrauchsabrechnung zahlt der Kunde monatlich Abschläge (in 11 Monaten im Jahr). Der Betrag der Abschläge wird auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches und der aktuellen Preise geschätzt. Im 12. Monat erfolgt die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauches. Im Grundpreis für die Belieferung mit elektrischer Energie sind die Kosten für eine jährliche Abrechnung enthalten. Jede zusätzliche Abrechnung wird mit 16,00 € (netto) bzw. 19,04 € (brutto) in Rechnung gestellt.