Oft lesen und hören Sie, dass Teile des Strompreises steigen, wieder andere fallen. Wie setzt sich der Gesamtpreis, den Sie als Kunde zahlen, eigentlich zusammen? Der Strompreis besteht im Wesentlichen aus drei Kategorien: den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen, den Kosten für die Nutzung der Stromnetze und den Kosten für die Stromerzeugung und den Vertrieb. Der Strompreisanteil, welchen der Staat erhält, ist das größte der drei Segmente. Dieser Anteil setzt sich aus verschiedenen Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen. Fast die Hälfte der staatlich vorgeschriebenen Abgaben füllt die EEG-Umlage aus.
Diese Gebühren sind im namensgebenden Erneuerbare - Energien - Gesetz verankert, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende vorantreiben. Stromnetzbetreiber in Deutschland sind heutzutage deshalb verpflichtet erzeugten Strom von Betreibern einer Photovoltaikanlage, eines Windkraftwerkes oder eines anderen Kraftwerkes für erneuerbare Energien abzukaufen und an der Strombörse wiederzuverkaufen. Die Betreiber dieser Anlagen erhalten eine staatlich garantierte Vergütung. Die Differenz dieser Vergütung zu den tatsächlich erzielbaren Verkaufspreisen für Strom an der Börse wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen.
Eine weitere stattlich festgelegte Abgabe ist die Stromsteuer. Jede verbrauchte Kilowattstunde wird mit einer Steuer in Höhe von 2,05 Cent belegt. Die Stromsteuer soll in Deutschland die klimapolitische Zielstellung fördern. Als Teil des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform, wird sie deshalb auch als „Ökosteuer" bezeichnet.
Da der Kauf und Verkauf von Strom einen Austausch von Leistungen beschreibt, wird neben der Stromsteuer auch eine Umsatzsteuer fällig. Diese wird in Form der Mehrwertsteuer mit 19 % auf alle Preisbestandteile erhoben.
Des Weiteren muss vom Energieversorgungsunternehmen eine Konzessionsabgabe an die Kommune entrichtet werden, um das Recht zur Verlegung und Betrieb von Stromleitungen zu erhalten. Den kleinsten Teil der Abgaben nehmen weitere Umlagen, wie die Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage, die §19 NEV-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage ein. Das zweitgrößte Segment des Strompreises kommt durch die Netznutzungsentgelte zustande. Diese Gebühren werden von den Netzbetreibern erhoben, durch deren Netze der Strom zum Endverbraucher hindurchgeleitet werden muss. Von diesen Entgelten werden Aufbau, Betrieb und Instandhaltung des Stromnetzes und der Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) bezahlt. Grundlage für die Berechnung der Gebühren sind die von der Bundesnetzagentur bzw. den zuständigen Landesregulierungsbehörden genehmigten Netzkosten. Weiterhin finden sich in den Netzentgelten die Kosten für den Ausbau der Netze zum Transport von erzeugten Strom aus erneuerbaren Anlagen zu den Verbrauchern.
Die kleinste Kategorie des Strompreises ist der vom Strommarkt abhängige Teil. Er beinhaltet die Kosten für den Einkauf, den Vertrieb und die Serviceleistungen eines Energieversorgungsunternehmens. Die Kosten der Energiebeschaffung werden dabei vor allem durch die weltweit steigende Nachfrage nach Energie bestimmt.